Aktualisierung: Corona-Schutzmaßnahmen in der Städteregion Aachen
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vor 2 Jahren geschrieben
Da aktuell die Wocheninzidenz in der Städteregion Aachen über 100 liegt, gelten immer noch die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (Bundes-Notbremse). Die Lockerungen aus der aktuellen Corona-Schutzverordnung NRW greifen erst, wenn der Wert dauerhaft (übernächster Tag nach 5 Werktagen) unter 100 liegt.
Mit wenigen Ausnahmen sind daher weiterhin leider alle Veranstaltungen, der Freizeit- und Amateursportbetrieb sowie Übernachtungsangebote untersagt.
- Die Geschäftsstelle (Mitgliederbetreuung, Bibliothek und Materialausleihe) kann unter Corona-Bedingungen frühestens am 27. Mai 2021 wieder für Publikumsverkehr öffnen.
- Bis auf Weiteres werden wir keine Veranstaltungen (Wanderungen, Klettertreffs usw.) durchführen.
- Ausbildungskurse finden ausschließlich online statt.
- Das Haus in Rohren steht auch noch nicht zur Verfügung.