Aktualisierung der Corona-Schutzverordnung in NRW

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vor 3 Jahren geschrieben

Die aktuelle Corona-Schutzverordnung NRW unter Berücksichtigung des veränderten Infektionsschutzgesetzes gilt nun bis zum 14. Mai 2021. In ihr sind unverändert Einschränkungen aufgeführt, die sich auf das Vereinsleben auswirken. Hier geben wir nochmal einen einen Überblick.

Mit wenigen Ausnahmen sind bis einschließlich Freitag, den 14. Mai 2021 alle Veranstaltungen, der Freizeit- und Amateursportbetrieb sowie Übernachtungsangebote untersagt.

  • Dies hat zur Konsequenz, dass wir bis zum 14. Mai keine Veranstaltungen (Wanderungen, Klettertreffs usw.) durchführen dürfen.
  • Ausbildungskurse finden ausschließlich online statt.
  • Darüber hinaus werden wir die Geschäftsstelle (Mitgliederbetreuung, Bibliothek und Materialausleihe) frühestens am 20. Mai 2021 wieder für Publikumsverkehr öffnen.
  • Das Haus in Rohren steht bis 14.05.2021 nicht zur Verfügung.
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